- 1. Juli 2019
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Mandantin als Asylberechtigte anerkannt, die aus ihrem Herkunftsland wegen einer drohenden Zwangsverheiratung fliehen musste.
Die Mandantin sollte nach den traditionellen Vorstellungen ihrer Familie gegen ihren Willen verheiratet werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte die Mandantin nun als Asylberechtigte an. Das Recht auf Asyl folgt nicht unbedingt nur aus einer staatlichen Verfolgung. Ein Asylgrund kann auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure sein, wie zum Beispiel Verfolgung durch Familienmitglieder. Voraussetzung ist, dass der Staat nicht in der Lage oder willens ist, Schutz vor dieser Verfolgung zu bieten.