- 12. Juni 2020
Die Fortbildung im Migrationsrecht befasste sich mit den Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung, sollte das Aslyverfahren negativ abgeschlossen werden. Es wurden insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen der neu geregelten Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung vermittelt sowie die Voraussetzungen der Aufenthaltssicherung aus humanitären Gründen oder wegen nachhaltiger Integration. Die Fortbildung gab aber auch praktische Hinweise zur Sicherung des Aufenthalts über einen Antrag an die Härtfallkommission oder den Petitionsausschuss.