Fortbildung im Migrationsrecht

Die Fortbildung im Migrations­recht befasste sich mit den Möglich­keiten der Aufenthalts­sicherung, sollte das Asly­verfahren negativ abgeschlossen werden. Es wurden insbesondere die gesetz­lichen Voraus­setzungen der neu geregelten Ausbildungs­duldung und Beschäftigungs­duldung vermittelt sowie die Voraus­setzungen der Aufenthalts­sicherung aus humanitären Gründen oder wegen nach­haltiger Integration. Die Fortbildung gab aber auch praktische Hinweise zur Sicherung des Aufenthalts über einen Antrag an die Härtfall­kommission oder den Petitions­ausschuss.