Erhebliche Zweifel an der Aussetzung der Über­stellung im Dublin-Verfahren wegen der Corona-Pandemie

Das Verwaltungs­gericht Arnsberg hat im einstweiligen Rechts­schutz erhebliche Zweifel an der Aussetzung der Über­stellung im Dublin-Verfahren wegen der Corona-Pandemie geäußert.

Der Asylantrag des Klägers war als unzulässig abgelehnt und die Über­stellung in einen anderen Dublin-Staat angeordnet worden. Die Beklagte setzte diese Über­stellung aber zwischenzeitlich aus. Aufgrund der Corona-Krise sei eine Dublin-Überstellung nicht zu vertreten. Nachdem die Beklagte die Über­stellung in den anderen Dublin-Staat aber wieder für vertretbar hielt, berechnete die Beklagte die Frist für eine Über­stellung im Dublin-Verfahren neu. Daran äußerte das Verwaltungs­gericht nun erhebliche Zweifel. Nach dem Beschluss des Verwaltungs­gerichts darf der Kläger bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht in den Dublin-Staat überstellt werden.