Fortbildung im Sozialrecht

Die Fortbildung im Sozialrecht befasste sich mit den aktuellen Problemen im SGB II und SGB III. Die Fortbildung vermittelte praktische Hinweise für die effiziente Vertretung in Verfahren der Leistungskürzungen oder Erstattungsforderungen. Die Fortbildung umfasste als Schwerpunkte im SGB II die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft, die Berechnung des Regelbedarfs und die Berechnung der Kosten der Unterkunft sowie als Schwerpunkte im SGB III das Abreitslosengeld und andere exsitensichernde Leistungen.