Verwaltungsgericht sieht Gefahr einer unmenschlichen Behandlung von International Schutzberechtigten in Rumänien

Die Mandanten hatten in Rumänien internationalen Schutz erhalten. Nachdem sie in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatten, lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diesen Asylantrag als unzulässig ab und forderte die Mandanten zur Ausreise auf.

Das Verwaltungsgericht hob nun die Ablehnung dieses Asylantrags auf. Es bestehe bei der Familie mit drei Kleinkindern aufgrund der deutlichen Verschärfung der wirtschaftlichen Situation und gesundheitlichen Versorgung in Rumänien im Rahmen der Corona-Pandemie die beachtliche Gefahr einer unmenschlichen Behandlung im Sinne von Art. 4 GrCh bzw. Art. 3 EMRK. Es sei ernsthaft zu befürchten, dass die Mandanten in Rumänien weder eine menschwürdige Unterkunft finden noch in der Lage sein würden, sich aus eigenen Mitteln mit den für ein Überleben notwendigen Gütern zu versorgen oder Zugang zu staatlichen Sozialleistungen oder Unterstützungsleistungen von Nichtregierungsorganisationen zu erhalten.