- 3. August 2022
Die Mandanten waren zusammen mit ihren drei Kindern aus dem Libanon geflohen und hatten in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen Asylantrag ab und forderte die Mandanten zusammen mit ihren Kindern zur Ausreise in den Libanon auf.
Das Verwaltungsgericht verpflichtete nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für die Mandanten und ihre Kinder ein Abschiebungsverbot hinsichtlich des Libanon festzustellen. Angesichts der dauerhaften Stoffwechselerkrankung der Mandantin und eines ihrer Kinder und der regelmäßig erforderlichen Medikamentgaben sowie unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Mandanten hielt es das Verwaltungsgericht für beachtlich wahrscheinlich, dass die Mandanten und ihre Kinder im Falle einer Rückkehr in den Libanion nicht in der Lage sein werden, ihr Existenzminimun in ausreichendem Maße sicherzustellen.