Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht geänderte Sachanlage in Afghanistan

Der Mandant war bereits im Jahr 2016 aus Afghanistan geflohen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag im Jahr 2018 abgelehnt, das Verwaltungsgericht hatte die dagegen erhobene Klage im Jahr 2019 abgewiesen.

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan beantragte der Mandant nun die Durchführung eines Asylfolgeverfahrens. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm schließlich eine Änderung der Sachlange an, weil die Taliban die Regierung in Afghanistanen vertrieben hatten, und erkannte die Flüchtlingseigenschaft zu.