Sozialrecht

Das Sozialrecht gewährt Personen gegen bestimmte Sozialversicherungs­träger (z.B. Jobcenter, Sozial­amt, Kranken­kasse, Renten­versicherung und weitere) Ansprüche auf Leistungen, damit sie ein menschen­würdiges Dasein führen können, auch wenn sie dazu aus eigener Kraft nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind. Die soziale Sicherung in Deutschland stützt sich dabei auf 5 Säulen: Arbeitslosen­versicherung, Kranken­versicherung, Unfall­versicherung, Renten­versicherung und Pflege­versicherung. Das Sozial­recht umfasst insgesamt 12 Sozial­gesetzbücher und zahlreiche weitere Gesetze, die auch als Sozialgesetze gelten. Besonders komplex sind dabei Sach­verhalte mit migrations­rechtlichem Bezug. In diesen Fällen gelten zahlreiche Sonder­regelungen, insbesondere im Asylbewerber­leistungs­gesetz. In der Praxis ist einer der wichtigsten Bereiche des Sozial­rechts die Grund­sicherung. Dabei geht es um Sozial­leistungen zur Sicherung des Lebens­unterhaltes.

Die Sozialleistungs­träger sind überlastet und haben meist zu wenig Zeit, die Anliegen der Betroffenen angemessen zu bearbeiten. In der Folge kommt es immer wieder zu falschen Entscheidungen der Sozialleistungs­träger und langen Verfahrens­dauern. Die Betroffenen können sich in einer solchen Situation selbst nur schlecht helfen. Welcher Sozialleistungs­träger ist für welchen Antrag zuständig? Welche Rechte oder Rechts­mittel stehen einem zu? Welche Fristen sind zu wahren?

Wir begleiten Sie gerne in allen sozial­rechtlichen Angelegen­heiten, etwa bei der Antragstellung, Widerspruch, Überprüfung oder Klage. Zögern Sie nicht, sich frühzeitig an uns zu wenden.

Sozialrechtliche Tätigkeits­schwer­punkte sind zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld I („ALG I“)
  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Arbeitsförderung
  • Grundsicherung und Hilfen im Alter
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kosten der Unterkunft
  • BAföG
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht („Grad der Behinderung“)
  • Soziale Pflegeversicherung („Pflegegrade“)
  • Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung