Verwaltungsgericht verbietet Abschiebung wegen fehlen­der Zusicher­ung einer richtlinien­konformen Unter­bringung

Der Mandant sollte im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens für die Durch­führung seines Asylverfahren nach Griechenland überführt werden.

Dies untersagte das Verwaltungs­gericht im Eilverfahren nun vorläufig. Das Verwaltungs­gericht konnte im Eilverfahren nicht mit hinreichender Gewiss­heit ausschließen, dass dem Mandanten im Falle einer Über­stellung nach Griechen­land eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. Art. 3 EMRK). Die griech­ischen Behörden konnten aufgrund der anhaltend hohen Belastung keine richtlinien­konforme Unter­bringung des Mandanten in Griechen­land zusichern.