- 8. Oktober 2020
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat im einstweiligen Rechtsschutz erhebliche Zweifel an der Aussetzung der Überstellung im Dublin-Verfahren wegen der Corona-Pandemie geäußert.
Der Asylantrag des Klägers war als unzulässig abgelehnt und die Überstellung in einen anderen Dublin-Staat angeordnet worden. Die Beklagte setzte diese Überstellung aber zwischenzeitlich aus. Aufgrund der Corona-Krise sei eine Dublin-Überstellung nicht zu vertreten. Nachdem die Beklagte die Überstellung in den anderen Dublin-Staat aber wieder für vertretbar hielt, berechnete die Beklagte die Frist für eine Überstellung im Dublin-Verfahren neu. Daran äußerte das Verwaltungsgericht nun erhebliche Zweifel. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts darf der Kläger bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht in den Dublin-Staat überstellt werden.