Fortbildung im Migrationsrecht

Die Fortbildung im Migrations­recht befasste sich sowohl mit den rechtlichen Voraus­setzungen für die Stellung von Beweis­anträgen und vermittelte auch das Fertigen der Beweis­anträge selbst. Während es im Straf­verfahren eine Selbst­verständlich­keit für die Vertei­digung ist, Beweis­anträge zu stellen, um auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, scheint es dieses Selbst­verständnis im Asyl­verfahren noch nicht zu geben.