- 6. Dezember 2019
Die Fortbildung im Migrationsrecht befasste sich sowohl mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Stellung von Beweisanträgen und vermittelte auch das Fertigen der Beweisanträge selbst. Während es im Strafverfahren eine Selbstverständlichkeit für die Verteidigung ist, Beweisanträge zu stellen, um auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, scheint es dieses Selbstverständnis im Asylverfahren noch nicht zu geben.