Fortbildung im Migrationsrecht

Die Fortbildung im Migrationsrecht diente der Vertiefung der Kenntnisse im Prozessrecht. Das Prozessrecht im Migrationsrecht weist Besonderheiten auf, die  beachtet werden müssen.

Im Migrationsrecht kann zum Beispiel die bloße Anfechtung einer Enscheidung nicht ausreichen, wenn zugleich eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis, die Feststellung des Bestehens eines Aufenthaltsrecht oder das Recht zur Ausübung einer Beschäftigung eingefordert werden muss. Auch kann im Einzelfall das Rechtsmittel keine aufschiebene Wirkung haben, sodass weitere Maßnahmen notwendig werden können, um die Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahen zu verhindern.